HU & AU
Sie geben den Wagen bei uns ab, wir kümmern uns um Haupt- und Abgasuntersuchung. Wird etwas beanstandet, reparieren wir es direkt — Sie haben nur einen Ansprechpartner.
Vorabcheck: erst prüfen, dann prüfen lassen
Bevor der Prüfingenieur kommt, sehen wir uns Ihr Fahrzeug an: Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Achsteile, Auspuff, Rost an tragenden Teilen. Was auffällt, besprechen wir mit Ihnen vorher. So gehen Sie nicht mit einem Mangel in die Untersuchung, der sich in einer halben Stunde beheben ließe.
Abgasuntersuchung
Die AU führen wir selbst durch. Sind die Werte auffällig, sehen wir uns das Abgassystem gleich mit an.
Was Sie mitbringen sollten
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Den letzten HU-Bericht, falls vorhanden
- Nachweise über Umbauten, zum Beispiel Felgen oder Fahrwerk
- Bei Gasanlagen: die Gasanlagenprüfung
Wann ist die HU fällig?
Das Datum steht auf der Plakette am hinteren Kennzeichen: Die Zahl oben in der Mitte ist der Monat, die Jahreszahl steht in der Mitte. Neuwagen müssen nach drei Jahren zum ersten Mal, danach alle zwei Jahre. Wer den Termin überzieht, zahlt ab zwei Monaten Verzug ein Verwarnungsgeld — und ab acht Monaten wird die Prüfung teurer, weil eine erweiterte Untersuchung fällig wird.
Termin
Wagen bringen, Sorge loswerden.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, was ansteht. Sie bekommen einen Termin und vor der Reparatur eine Kostenschätzung — keine Überraschung auf der Rechnung.